Erwägungsgrund 6 32021D0793BESCHLUSS (EU) 2021/793 DES RATES vom 26. März 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union einerseits und der Regierung Grönlands und der Regierung Dänemarks andererseits sowie des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Daher sollten das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll unterzeichnet und vorläufig angewandt werden, bis die für ihr Inkrafttreten erforderlichen…
Erwägungsgrund 8 32021D2123BESCHLUSS (EU) 2021/2123 DES RATES vom 11. November 2021 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Islamischen Republik Mauretanien und des zugehörigen Durchführungsprotokolls
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sollten bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden.
Erwägungsgrund 5 32014D0343BESCHLUSS DES RATES vom 24. März 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Kroatien am Europäischen Wirtschaftsraum und der drei dazugehörigen Vereinbarungen (2014/343/EU)
Das Abkommen und die dazugehörigen Protokolle sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewandt…
Erwägungsgrund 4 32015D2312BESCHLUSS (EU) 2015/2312 DES RATES vom 30. November 2015 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihren Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 4 32016D0776BESCHLUSS (EU) 2016/776 DES RATES vom 29. April 2016 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Cookinseln und des dazugehörigen Durchführungsprotokolls
Das Abkommen und das Protokoll sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihren Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt werden —
Erwägungsgrund 6 32016D0837BESCHLUSS (EU) 2016/837 DES RATES vom 21. April 2016 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Übereinkommens zwischen der Europäischen Union, Island, dem Fürstentum Liechtenstein und dem Königreich Norwegen über einen EWR-Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Abkommens zwischen dem Königreich Norwegen und der Europäischen Union über den Norwegischen Finanzierungsmechanismus für den Zeitraum 2014-2021, des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen und des Zusatzprotokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island
Das Übereinkommen, das Abkommen und die Protokolle sollten unterzeichnet und bis zum Abschluss der für ihren Abschluss notwendigen Verfahren vorläufig angewandt…