Erwägungsgrund 2 32020D0407
Am 22. Juli 2019 hat der EZB-Rat im Rahmen der Erfüllung seines Auftrags zur Gewährleistung von Preisstabilität, zur Beibehaltung günstiger Kreditvergabekonditionen sowie zur Unterstützung des akkommodierenden geldpolitischen Kurses in Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, den Beschluss (EU) 2019/1311 der Europäischen Zentralbank (EZB/2019/21) erlassen. Dieser Beschluss sah eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRG III) für den Zeitraum von September 2019 bis März 2021 vor.