Erwägungsgrund 3 32020D0407
Am 12. März 2020 hat der EZB-Rat zur Unterstützung der Kreditvergabe an diejenigen, die vom Ausbruch der durch das Coronavirus bedingten Krankheit (COVID-19) am meisten betroffen sind, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, die Änderung von drei Parametern der GLRG III beschlossen, insbesondere die Erhöhung des Kreditlimits von 30 % auf 50 %, die Anpassung des Höchstgebotbetrags für einzelne GLRG III sowie die Möglichkeit, ab September 2021 Beträge, die im Rahmen von GLRG III an Krediten aufgenommen wurden, nach Ablauf von 12 Monaten anstatt von 24 Monaten vorzeitig zurückzuzahlen.