Beschluss (EU) 2020/407 der Europäischen Zentralbank vom 16. März 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1311 über eine dritte Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (EZB/2020/13)
Daher ist der Beschluss (EU) 2019/1311 (EZB/2019/21) entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 5 32020D0407
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