Beschluss (EU) 2020/462 des Rates vom 20. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in Bezug auf den Informationsaustausch zur Bewertung der Auswirkungen des Abkommens in Form eines Briefwechsels, mit dem das oben genannte Abkommen geändert wurde, zu vertreten ist
Mit dem Beschluss (EU) 2019/217 hat der Rat den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Assoziationsabkommens (im Folgenden „Änderungsabkommen“) genehmigt, mit dem die im Rahmen des Assoziationsabkommens vorgesehenen Zollpräferenzen auf Erzeugnisse aus der Westsahara ausgedehnt werden.
Erwägungsgrund 2 32020D0462
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