Beschluss (EU) 2020/462 des Rates vom 20. Februar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits eingesetzten Assoziationsausschuss in Bezug auf den Informationsaustausch zur Bewertung der Auswirkungen des Abkommens in Form eines Briefwechsels, mit dem das oben genannte Abkommen geändert wurde, zu vertreten ist
Der Assoziationsausschuss muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Inkrafttreten des Änderungsabkommens einen Beschluss über die Modalitäten für die Bewertung der Auswirkungen des Änderungsabkommens insbesondere auf die nachhaltige Entwicklung, und zwar vor allem in Bezug auf die Vorteile für die betroffenen Bevölkerungsgruppen und die Nutzung der natürlichen Ressourcen der Westsahara fassen.
Erwägungsgrund 4 32020D0462
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