Erwägungsgrund 7 32020D0470
In Anbetracht der engen, historischen und einzigartigen Beziehungen zwischen der Union und der Republik Korea stimmt der Rat der Verlängerung der Frist des Anspruchs für audiovisuelle Koproduktionen auf Leistungen aus den jeweiligen Regelungen der Vertragsparteien für die Förderung lokaler oder regionaler kultureller Inhalte gemäß Artikel 5 Absätze 4-7 des Protokolls zu.