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Unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters nimmt das PSK die politische Kontrolle und strategische Leitung von EUNAVFOR MED IRINI wahr.
Der Rat ermächtigt das PSK, die entsprechenden Beschlüsse nach Artikel 38 EUV zu fassen. Diese Ermächtigung umfasst die Befugnis zur Änderung der Planungsdokumente, einschließlich des Operationsplans, der Befehlskette und der Einsatzregeln. Sie umfasst auch die Befugnis, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Operation und des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte zu fassen. Die Befugnis zur Entscheidung über die Ziele und die Beendigung der EU-Militäroperation verbleibt beim Rat.
Ungeachtet des in Artikel 15 Absatz 2 festgelegten Zeitraums wird die Genehmigung der Operation alle vier Monate erneut bestätigt. Das PSK verlängert die Operation, es sei denn, der Einsatz der maritimen Mittel der Operation erzeugt eine Sogwirkung auf die Migration, die durch Nachweise belegt ist, die auf der Grundlage von im Operationsplan festgelegten Kriterien erhoben wurden.
Der Befehlshaber der Operation erstattet regelmäßig Bericht über die Durchführung der Operation, einschließlich ihrer Auswirkungen im Operationsgebiet. Nach Artikel 38 EUV kann das PSK dem Befehlshaber der Operation jederzeit auf Anfrage des Hohen Vertreters oder eines Mitgliedstaats Weisungen zum Einsatz von Mitteln erteilen.
Das PSK erstattet dem Rat regelmäßig Bericht.
Der Vorsitzende des Militärausschusses der EU (EUMC) erstattet dem PSK regelmäßig über die Durchführung von EUNAVFOR MED IRINI Bericht. Das PSK kann den Befehlshaber der EU-Operation oder den Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte gegebenenfalls zu seinen Sitzungen einladen.
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