Art. 15 32020D0472
Inkrafttreten und Beendigung
(1)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2)
EUNAVFOR MED IRINI endet am 31. März 2027 .
(3)
Dieser Beschluss wird ab dem Zeitpunkt der Schließung des Hauptquartiers der EU-Operation entsprechend der gebilligten Planung für die Beendigung von EUNAVFOR MED IRINI aufgehoben, und zwar unbeschadet der in dem Beschluss (GASP) 2015/528 festgelegten Verfahren für die Rechnungsprüfung und Rechnungslegung von EUNAVFOR MED IRINI.