Erwägungsgrund 6 32020D0048
Wie in Artikel 50 Absatz 4 EUV vorgesehen, hat das Vereinigte Königreich weder an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss noch an dessen Annahme teilgenommen —
Wie in Artikel 50 Absatz 4 EUV vorgesehen, hat das Vereinigte Königreich weder an den Beratungen des Rates über diesen Beschluss noch an dessen Annahme teilgenommen —