Erwägungsgrund 4 32020D0491
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission darüber informieren, welche Art und Menge von Gegenständen sie mit Blick auf die Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs zur mehrwertsteuer- und zollfreien Einfuhr zugelassen haben, welche Organisationen sie für die Verteilung oder Bereitstellung dieser Gegenstände anerkannt haben und welche Maßnahmen sie getroffen haben, um zu verhindern, dass diese Waren für andere Zwecke als zur Bekämpfung der Auswirkungen dieses Ausbruchs verwendet werden.