Art. 1 32021D1790BESCHLUSS (EU) 2021/1790 DES RATES vom 5. Oktober 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten wird im Namen der Union genehmigt .
Erwägungsgrund 2 32020D0608Die Kommission hat im Namen der Union ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (im Folgenden…
Erwägungsgrund 1 32021D1790BESCHLUSS (EU) 2021/1790 DES RATES vom 5. Oktober 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten
In Übereinstimmung mit dem Beschluss (EU) 2020/608 des Rates wurde das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte…
Art. 1 32007D0470BESCHLUSS DES RATES vom 30. Mai 2007 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2007/470/EG)
Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Kirgisischen Republik über bestimmte Aspekte von…
Art. 1 32010D0666Die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Sozialistischen Republik Vietnam über bestimmte Aspekte von…