Erwägungsgrund 5 32020D0608
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 22 Mitgliedstaaten und der Republik Korea mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.
Ziel des Abkommens ist es, die bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen 22 Mitgliedstaaten und der Republik Korea mit dem Unionsrecht in Einklang zu bringen.