Erwägungsgrund 2 32020D0608
Die Kommission hat im Namen der Union ein Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Korea über bestimmte Aspekte von Flugdiensten (im Folgenden „Abkommen“) ausgehandelt. Die Verhandlungen wurden mit der Paraphierung des Abkommens am 12. November 2008 erfolgreich abgeschlossen.