Erwägungsgrund 1 32020D0649
Mit dem Beschluss 2013/103/EU des Rates ist die Union dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (COTIF) beigetreten.
Mit dem Beschluss 2013/103/EU des Rates ist die Union dem Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 (COTIF) beigetreten.