Erwägungsgrund 7 32020D0649
Die vorgesehenen Änderungen betreffen technische Normen und zielen darauf ab, eine sichere und effiziente Beförderung gefährlicher Güter zu gewährleisten und den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt in dem Sektor sowie die Entwicklung neuer Stoffe und Gegenstände, die bei ihrer Beförderung eine Gefahr darstellen könnten, zu berücksichtigen.