Erwägungsgrund 5 32020D0649
Nach Artikel 13 § 1 Buchstabe d sowie Artikel 33 § 5 COTIF kann der von der Zwischenstaatlichen Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) eingerichtete Fachausschuss für die Beförderung gefährlicher Güter (im Folgenden „Fachausschuss RID“) den Anhang der RID ändern.