Art. 21 32020D0969BESCHLUSS (EU) 2020/969 DER KOMMISSION vom 3. Juli 2020 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten, Beschränkungen der Rechte betroffener Personen und die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/597/EG der Kommission
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32023D0616BESCHLUSS (EU) 2023/616 DER KOMMISSION vom 17. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2005/37/EG hinsichtlich der Aufgaben des Europäischen technischen und wissenschaftlichen Zentrums (ETSC)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 25 32021D1093BESCHLUSS (EU) 2021/1093 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften über den Datenschutzbeauftragten des Rates, die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates und Beschränkungen der Rechte betroffener Personen im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Rates, und zur Aufhebung des Beschlusses 2004/644/EG des Rates
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 6 32017D0035BESCHLUSS (EU) 2017/2097 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 3. November 2017 zur Methodik für die Berechnung von Sanktionen für Verstöße gegen die Anforderungen an die Überwachung systemrelevanter Zahlungsverkehrssysteme (EZB/2017/35)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 32023D0656BESCHLUSS (EU) 2023/656 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Februar 2023 über den Gesamtbetrag der jährlichen Aufsichtsgebühren für 2022 (EZB/2023/2)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.