Erwägungsgrund 21 32020D0969
Beschränkungen auf der Grundlage dieses Beschlusses sollten erforderlich und angemessen sein und die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen berücksichtigen.
Beschränkungen auf der Grundlage dieses Beschlusses sollten erforderlich und angemessen sein und die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen berücksichtigen.