Erwägungsgrund 2 32022D2359
Gemäß Artikel 45 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1725 enthält der Beschluss (EU) 2020/655 der Europäischen Zentralbank (EZB/2020/28) die allgemeinen Durchführungsvorschriften der Verordnung (EU) 2018/1725 bei der EZB. Insbesondere werden die Vorschriften zur Ernennung und Funktion des Datenschutzbeauftragten der EZB spezifiziert, einschließlich seiner Aufgaben, Pflichten und Befugnisse.