Erwägungsgrund 7 32020D0655
Zwar ist die EZB die juristische Person, die sowohl nach der Verordnung (EU) 2018/1725 als auch nach dem vorliegenden Beschluss für den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich ist, in der Praxis können die Verarbeitungsvorgänge aber von verschiedenen Organisationseinheiten innerhalb der EZB ausgeführt werden.