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Die Dringlichkeit der Hilfe ergibt sich aus dem unmittelbaren Finanzbedarf der Partner zur Ergänzung der Mittel, die über andere Instrumente der Union sowie von internationalen Finanzinstitutionen, Mitgliedstaaten und anderen bilateralen Gebern bereitgestellt werden. Dies ist notwending, um den Behörden der Partner kurzfristigen politischen Spielraum für Maßnahmen zur Eindämmung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie zu verschaffen.
Da der drastisch wachsende Außenfinanzierungsbedarf der Partner den Umfang der Mittel, die der IWF und andere multilaterale Institutionen bereitstellen werden,…
Die Hilfe im Rahmen dieser Verordnung sollte genutzt werden, um die Gesundheitssicherheit und die Abwehrbereitschaft in Notsituationen im Bereich der…
Die Dringlichkeit der Unterstützung hängt damit zusammen, dass die Ukraine über die Mittel hinaus, die von internationalen Finanzinstitutionen und anderen,…
In der durch COVID-19 verursachten außergewöhnlichen Situation, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entzieht, ist ein kohärentes und einheitliches…
Um den betroffenen Mitgliedstaaten zu günstigen Bedingungen ausreichende Finanzmittel zur Bewältigung der Folgen des COVID‐19‐Ausbruchs für ihren Arbeitsmarkt…
Die Unterstützung durch die Union sollte die Bemühungen der betroffenen Staaten ergänzen und einen Teil der öffentlichen Aufwendungen abdecken, die für die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.