Erwägungsgrund 10 32014R0513
Im Rahmen des vom Rat am 8./9. November 2010 festgelegten Politikzyklus der EU soll gegen die größten Bedrohungen der Union durch schwere und organisierte Kriminalität mit einer möglichst intensiven Zusammenarbeit der zuständigen Stellen kohärent und methodisch vorgegangen werden. Um eine wirksame Umsetzung dieses mehrjährigen Zyklus zu flankieren, sollten zur Finanzierung im Rahmen des durch diese Verordnung geschaffenen Instruments (im Folgenden „Instrument“) alle möglichen Vollzugsmethoden nach der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, gegebenenfalls einschließlich der indirekten Mittelverwaltung, herangezogen werden, damit die rechtzeitige und wirksame Durchführung der Maßnahmen und Vorhaben sichergestellt wird.