Erwägungsgrund 25 32021R1149
Damit sich der Fonds und das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik besser ergänzen, sollten Mehrzweckausrüstung und IKT-Systeme, deren Hauptverwendungszweck der vorliegenden Verordnung entspricht, ebenfalls verwendet werden können, um die Ziele des Instruments für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik zu erreichen.