Erwägungsgrund 25 32021R1148
Gemäß dem Protokoll Nr. 5 der Beitrittsakte von 2003 über den Transit von Personen auf dem Landweg zwischen dem Kaliningrader Gebiet und den übrigen Teilen der Russischen Föderation sollten durch das Instrument alle zusätzlichen Kosten getragen werden, die durch die Anwendung der spezifischen Bestimmungen des für diesen Transit geltenden Besitzstands der Union entstehen, d. h. der Verordnungen (EG) Nr. 693/2003 und (EG) Nr. 694/2003 des Rates. Die weitere finanzielle Hilfe wegen entgangener Gebühren sollte allerdings von der geltenden Visa-Regelung der Union mit der Russischen Föderation abhängen.