Erwägungsgrund 3 32020D0789
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1788 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen läuft am 17. Mai 2020 aus.
Mit dem Beschluss (EU) 2015/1788 hat der Rat die Verlängerung des Abkommens um weitere fünf Jahre genehmigt. Das Abkommen läuft am 17. Mai 2020 aus.