Beschluss (EU) 2020/789. des Rates vom 9. Juni 2020 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien
Die Verlängerung des Abkommens sollte daher im Namen der Union genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32020D0789
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