Erwägungsgrund 10 32020D0848
Um technischen Fortschritt zu ermöglichen und die Fahrzeugsicherheit und die Emissionsprüfung zu verbessern, müssen fünf neue UN-Regelungen über die Integrität des Kraftstoffsystems und die Sicherheit des Elektroantriebs im Falle eines Heckaufpralls, über eine weltweit harmonisierte Prüfung für leichte Nutzfahrzeuge, über die Cybersicherheit und das Cybersicherheitsmanagementsystem, über die Softwareaktualisierung und das Softwareaktualisierungsmanagementsystem sowie über das automatisierte Spurhaltesystem angenommen werden. Parallel dazu muss eine Änderung der neuen UN-Regelung über eine weltweit harmonisierte Prüfung für leichte Nutzfahrzeuge angenommen werden, da dies den Vertragsparteien, die sich für die Anwendung neuer, über die ursprüngliche Serie 00 der Regelung (welche nur regionale Anforderungen abdeckt) hinausgehender Vorschriften entscheiden, eine gesonderte Möglichkeit für eine vollständige gegenseitige Anerkennung bietet.