Erwägungsgrund 4 32020D0848
Nach Artikel 1 des Geänderten Übereinkommens von 1958 und Artikel 6 des Parallelübereinkommens kann das Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der UNECE (im Folgenden „UNECE-WP.29“) Vorschläge für Änderungen an UN-Regelungen, globalen technischen Regelungen der Vereinten Nationen (im Folgenden „UN-GTR“) und UN-Resolutionen sowie Vorschläge für neue UN-Regelungen, UN-GTR und UN-Resolutionen über die Genehmigung von Fahrzeugen annehmen. Darüber hinaus kann die UNECE-WP.29 gemäß diesen Bestimmungen Vorschläge für Genehmigungen zur Ausarbeitung von Änderungen an UN-GTR oder für die Ausarbeitung von Änderungen an UN-GTR sowie Vorschläge für die Erweiterung von Mandaten für UN-GTR annehmen.