Beschluss (EU) 2020/848 des Rates vom 16. Juni 2020 über den im Namen der Europäischen Union im Weltforum für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 13, 14, 16, 22, 30, 41, 78, 79, 83, 94, 95, 101, 108, 109, 117, 129, 137, 138, 140 und 152, hinsichtlich der Vorschläge für Anpassungen der globalen technischen Regelungen Nr. 3, 6, 7, 16 und 19, hinsichtlich des Vorschlags für Änderungen an der gemeinsamen Entschließung R.E.3 und hinsichtlich der Vorschläge für fünf neue UN-Regelungen bezüglich Sicherheit, Emissionen und Automatisierung im Bereich Kraftfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt
Um die Weiterentwicklung technischer Anforderungen zu ermöglichen, müssen die Vorschläge für die Erweiterung des Mandats für die UN-GTR Nr. 9 und zur Genehmigung zur Ausarbeitung einer Änderung der UN-GTR Nr. 8 und einer neuen UN-GTR zur Dauerhaltbarkeit von Fahrzeugbatterien auf der Grundlage von Anträgen entweder der UNECE-Vertragsparteien, die die Arbeit an den UN-GTR unterstützen, oder der entsprechenden Arbeitsgruppen der UNECE-WP.29 angenommen werden.
Erwägungsgrund 11 32020D0848
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