Beschluss (EU) 2020/948 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 4 32020D0948
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