Erwägungsgrund 2 32020D0951
Das Abkommen wurde von allen Mitgliedstaaten ratifiziert, mit Ausnahme der Republik Kroatien, die dem Abkommen gemäß dem Beitrittsvertrag von 2012 beitritt. Das Protokoll zur Änderung des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und der Republik Moldau anlässlich des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union, wurde am 22. Juli 2015 gemäß dem Beschluss (EU) 2015/1389 unterzeichnet.