Beschluss (EU) 2020/951 des Rates vom 26. Juni 2020 über den Abschluss im Namen der Union des Abkommens über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Moldau andererseits
Das Abkommen sollte im Namen der Union genehmigt werden.
Erwägungsgrund 3 32020D0951
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