Beschluss (Euratom) 2020/971 des Rates vom 20. November 2017 zur Genehmigung des Abschlusses des Abkommens über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits durch die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft
Das Abkommen umfasst auch Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Europäischen Atomgemeinschaft fallen.
Erwägungsgrund 4 32020D0971
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