Erwägungsgrund 6 32020D0971
Das Abkommen sollte daher für die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossen werden.
Das Abkommen sollte daher für die Angelegenheiten, die in den Geltungsbereich des Euratom-Vertrags fallen, auch im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft geschlossen werden.