Beschluss (GASP) 2021/1031 des Rates vom 24. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
In diesem Zusammenhang ist es angezeigt, weitere Beschränkungen in Bezug auf den Waffenhandel zu verhängen.
Erwägungsgrund 4 32021D1031
Erwägungsgrund 4 32021D1031Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen