Erwägungsgrund 9 32021D1031
Der Europäischen Investitionsbank sollten bestimmte Verbote betreffend Projekte im öffentlichen Sektor auferlegt werden. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Maßnahmen zu ergreifen, um die Tätigkeiten multilateraler Entwicklungsbanken, deren Mitglied sie sind, in Belarus zu beschränken.