Erwägungsgrund 8 32021D1031
Des Weiteren sollten gegen die belarussische Regierung und gegen belarussische staatseigene Finanzinstitute und Unternehmen Beschränkungen betreffend den Zugang zu den Kapitalmärkten der Union verhängt werden. Außerdem sollte untersagt werden, für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen Versicherungs- und Rückversicherungsleistungen zu erbringen.