Art. 3 32025D1270BESCHLUSS (EU) 2025/1270 DER KOMMISSION vom 25. November 2024 über die Maßnahmen SA.39182 (2017/C) (ex 2017/NN) (ex 2014/CP) — Mutmaßlich rechtswidrige Beihilfe Estlands an Tartu Agro AS (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 8047) (Nur der englische Text ist verbindlich)
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Tag, an dem Tartu Agro AS die Beihilfe zur Verfügung gestellt wurde, bis zur tatsächlichen Rückzahlung…
Art. 5 32016D1700BESCHLUSS (EU) 2016/1700 DER KOMMISSION vom 7. April 2016 über die von Österreich durchgeführte staatliche Beihilfe SA.15836 (2012/C) (ex NN 34/2000 und NN 34A/2000) (AMA-Marketingmaßnahmen) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 1972) (Nur der deutsche Text ist verbindlich)
Österreich fordert die in Artikel 2 genannte mit dem Binnenmarkt unvereinbare Beihilfe von den Empfängern zurück. Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die…
Art. 6 Abs. 1 32021D0104Die Republik Estland übermittelt innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen: Den Gesamtbetrag (Kapital und…
Art. 4 Abs. null 32017D0070BESCHLUSS (EU) 2017/70 DER KOMMISSION vom 25. Juli 2016 über die staatliche Beihilfe SA.37185 (2015/C) (ex 2013/N), die Spanien zur Finanzierung des Testzentrums für Hochgeschwindigkeitszüge in Antequera (CEATF) gewährt und teilweise durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 4573) (Nur der spanische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
3. Die Zinsen werden nach Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 der Kommission anhand der Zinseszinsformel berechnet. Der Rückforderungsbetrag umfasst…
Art. 2 Abs. 2 32016D2041BESCHLUSS (EU) 2016/2041 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2016 über die von Belgien durchgeführten staatlichen Beihilfen SA.33926 2013/C (ex 2013/NN, 2011/CP) zugunsten von Duferco (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2016) 94) (Nur der französische und der niederländische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Rückforderungsbeträge umfassen Zinsen, die von dem Tag, an dem die Beihilfen den Empfängern zur Verfügung gestellt wurden, bis zur tatsächlichen Rückzahlung…