Art. 3 32025D1270
Der Rückforderungsbetrag umfasst Zinsen, die von dem Tag, an dem Tartu Agro AS die Beihilfe zur Verfügung gestellt wurde, bis zur tatsächlichen Rückzahlung berechnet werden. Die Zinsen auf den Rückforderungsbetrag werden nach Kapitel V der Verordnung (EG) Nr. 794/2004 in der geänderten Fassung anhand der Zinseszinsformel berechnet.