Beschluss (EU) 2021/1101 des Rates vom 20. Mai 2021 über den im Namen der Europäischen Union auf der 74. Tagung der Weltgesundheitsversammlung zu vertretenden Standpunkt
Die Satzung der Weltgesundheitsorganisation (im Folgenden „Übereinkunft“) trat am 7. April 1948 in Kraft.
Erwägungsgrund 3 32021D1101
Erwägungsgrund 3 32021D1101Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen