Beschluss (EU) 2021/1113 des Rates vom 28. Juni 2021 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs XI (Elektronische Kommunikation, audiovisuelle Dienste und Informationsgesellschaft) und des Protokolls 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertreten ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Damit das EWR-Abkommen reibungslos funktioniert, ist Protokoll 37 zum EWR-Abkommen auf das mit der Verordnung (EU) 2018/1971 eingerichtete Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) auszudehnen.
Erwägungsgrund 4 32021D1113
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