Erwägungsgrund 5 32021D1180
Es ist angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union in dem von den Teilnehmern anzunehmenden Beschluss im schriftlichen Verfahren zu vertreten ist, da der vorgesehene Beschluss zur Änderung der CIRR-Bestimmungen für die Union bindend sein wird und den Inhalt des Unionsrechts gemäß Artikel 2 der Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 maßgeblich beeinflussen kann —