Art. 2 32020D1782BESCHLUSS (EU) 2020/1782 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 25. November 2020 zur Änderung des Beschlusses Nr. 573/2014/EU über die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Arbeitsverwaltungen (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 2 32022D0119BESCHLUSS (EU) 2022/119 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2022 zur Aufhebung des Beschlusses 2004/613/EG über die Einsetzung einer Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 15. Juli 2022.
Art. 2 32020D1688BESCHLUSS (EU) 2020/1688 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 25. September 2020 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2020/187 über die Umsetzung des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (EZB/2020/48)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 2 32021D0537BESCHLUSS (EU) 2021/537 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. März 2021 zur Änderung der Entscheidungen 2003/17/EG und 2005/834/EG des Rates im Hinblick auf die Gleichstellung von Feldbesichtigungen im Vereinigten Königreich und die Gleichstellung von im Vereinigten Königreich durchgeführten Kontrollen von Erhaltungszüchtungen landwirtschaftlicher Pflanzenarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021.
Art. 2 32021D1024BESCHLUSS (EU) 2021/1024 DES RATES vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021. Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Art. 2 32021D0281BESCHLUSS (Euratom) 2021/281 DES RATES vom 22. Februar 2021 zur Änderung der Entscheidung 2007/198/Euratom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Er gilt ab dem 1. Januar 2021. Dieser Beschluss ist an…