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Gemäß Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2024/385 hat der Rat die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführten restriktiven Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen überprüft. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer verstorbenen Person gestrichen und der Eintrag zu einer Person aktualisiert werden sollte. Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte bis zum 20. Januar 2027 verlängert werden.
Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2015/1763 durch den Rat sollten die darin genannten restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Oktober 2026 verlängert…
Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die Einträge zu einer Person, die verstorben ist, und einer weiteren Person, für die bis zum 2. April 2021 restriktive…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP)…
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2020 verlängert werden und der Eintrag zu einer Person…
Auf der Grundlage einer Überprüfung der in Artikeln 1a Absatz 1 und Artikel 2a Absätze 1 und 2 des Beschlusses (GASP) 2017/1775 festgelegten restriktiven…
Der Rat hat die im Beschluss (GASP) 2019/1894 festgelegten restriktiven Maßnahmen überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten diese Maßnahmen bis zum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.