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Gemäß der Geschäftsordnung wurde das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied mit dem Beschluss C(2016) 2797 der Kommission ermächtigt, Durchführungsbestimmungen zu erlassen, in denen die Kriterien für die Bestimmung der Dauer von Verboten des Zutritts zu den Kommissionräumlichkeiten gemäß Artikel 12 des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 festgelegt werden. Diese Befugnis wurde mit dem Beschluss C(2021) 2684 der Kommission an den Generaldirektor der Generaldirektion Humanressourcen und Sicherheit weiterübertragen.
Um die Sicherheit von Personen, Vermögenswerten und Informationen zu gewährleisten, ergreift die Kommission, insbesondere über die Direktion Sicherheit ihrer…
Am 4. Mai 2016 erließ die Kommission einen Beschluss , mit dem das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied ermächtigt wurde, im Namen der…
Am 4. Mai 2016 erließ die Kommission einen Beschluss , mit dem das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied ermächtigt wurde, im Namen der…
Am 4. Mai 2016 erließ die Kommission einen Beschluss , mit dem das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied ermächtigt wurde, im Namen der…
Am 4. Mai 2016 erließ die Kommission einen Beschluss , mit dem das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied ermächtigt wurde, im Namen der…
Das für Sicherheitsfragen zuständige Kommissionsmitglied wurde in voller Übereinstimmung mit der internen Geschäftsordnung ermächtigt, entsprechend Artikel 13…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.