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In diesem Beschluss werden die Kriterien für die Bestimmung des Zeitraums festgelegt, für den Personen, die die Sicherheit bedrohen, gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b des Beschlusses (EU, Euratom) 2015/443 der Zutritt zu Kommissionsräumlichkeiten untersagt werden kann.
Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen und Räumlichkeiten der Kommission. In Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete unterliegen den Sicherheitsvorschriften für den Europäischen Auswärtigen Dienst.
Dieser Beschluss gilt nicht für nicht für die Zwecke von Dienstenthebungsverfahren nach Artikel 23 des Anhangs IX der Verordnung über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft .
2. Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen der Kommission und findet in allen Räumlichkeiten der Kommission Anwendung. In Delegationen der Union tätige…
Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen der Kommission und findet in allen Räumlichkeiten der Kommission innerhalb und außerhalb der Europäischen Union…
Dieser Beschluss findet auf alle Kommissionsdienststellen und in allen Räumlichkeiten der Kommission Anwendung.
Der vorliegende Beschluss sollte nicht für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete gelten, die vielmehr den Sicherheitsvorschriften für den…
Der vorliegende Beschluss sollte nicht für die Zwecke von Verboten des Zutritts zu den Kommissionräumlichkeiten gelten, die im Rahmen eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.