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Der vorliegende Beschluss sollte nicht für in Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete gelten, die vielmehr den Sicherheitsvorschriften für den Europäischen Auswärtigen Dienst unterliegen sollten.
2. Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen der Kommission und findet in allen Räumlichkeiten der Kommission Anwendung. In Delegationen der Union tätige…
Dieser Beschluss gilt für alle Dienststellen und Räumlichkeiten der Kommission. In Delegationen der Union tätige Kommissionsbedienstete unterliegen den…
Dieser Beschluss sollte die jeweiligen Zuständigkeiten der Union und der Mitgliedstaaten nicht berühren —
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Der vorliegende Beschluss sollte nicht für die Zwecke von Verboten des Zutritts zu den Kommissionräumlichkeiten gelten, die im Rahmen eines…
Der Geltungsbereich dieses Beschlusses sollte sich auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen beschränken, soweit diese Änderungen sich auf die gemeinsamen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.