Erwägungsgrund 3 32021D1362
Mit seinem Antrag ersucht Irland um die Ermächtigung, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 um vier Monate zu verlängern.
Mit seinem Antrag ersucht Irland um die Ermächtigung, den in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 genannten Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 30. Juni 2021 um vier Monate zu verlängern.