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Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 stellte Finnland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter Zeiträume und Fristen, die in Artikel 2 Absätze 1, 3 und 5, Artikel 9 Absätze 1 und 2, Artikel 10 Absätze 1 und 2, Artikel 11 Absätze 1 und 2, Artikel 12 Absätze 1 und 2, Artikel 16 Absätze 1 und 2 sowie Artikel 17 Absätze 1 und 2 der Verordnung (EU) 2021/267 festgelegt sind. Finnland hat am 1., 7., 10. und 14. Juni 2021 zusätzliche Informationen zur Untermauerung seines Antrags vorgelegt.
Finnland beantragt erstens die Ermächtigung zur Verlängerung des in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 festgelegten Zeitraums vom 1. September 2020…
Finnland sollte daher ermächtigt werden zur Verlängerung des in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/267 festgelegten Zeitraums vom 1. September 2020 bis…
Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 stellte Polen einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 9, 10 und 11 der Verordnung…
Mit Schreiben vom 18. Mai 2021 stellte Deutschland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in den Artikeln 2 und 3 der Verordnung…
Mit Schreiben vom 6. Mai 2021 stellte Schweden einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 2 Absätze 1, 3 und 5 der…
Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 stellte Irland einen begründeten Antrag auf Ermächtigung zur Verlängerung bestimmter in Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.